Urlaub

Wer der ETH ein oder zwei Semester fernbleiben muss, kann sich beurlauben lassen. M?gliche Gr¨¹nde sind obligatorische Praktika, Krankheit, Milit?r- oder Zivildienst.

Eine Beurlaubung kann in der Regel f¨¹r maximal zwei aufeinanderfolgende Semester ausgesprochen werden. F¨¹r die Erteilung einer Ausnahme?be?willigung muss bei der Kanzlei ein begr¨¹ndeter Antrag eingereicht werden.

Falls Sie finanzielle Unterst¨¹tzung (Stipendien, Kindergeld etc.) erhalten, kl?ren Sie mit der zust?ndigen Stelle, ob die Unterst¨¹tzung auch w?hrend des Urlaubsemesters gew?hrt wird.

Die Einschreibung in ein Urlaubssemester ist f¨¹r die Didaktische Ausbildung nicht m?glich.

Studienfristen

Die Studienfristen werden durch die Einschreibung in ein Urlaubs?semester weder unterbrochen noch verl?ngert.

Erstes Studienjahr

Das erste Studienjahr muss regul?r absolviert werden, um den Stoff f¨¹r die Basispr¨¹fung zu erarbeiten.

Im ersten Semester ist kein Urlaub m?glich.

Im zweiten Semester ist die Einschreibung in ein Urlaubssemester nur bei einem Studiengangwechsel zum Folgesemester m?glich. In diesem Fall m¨¹ssen Sie ein entsprechendes schriftliches und begr¨¹ndetes Gesuch bei der Kanzlei einreichen.

Studierende mit herk?mmlicher Basispr¨¹fung

Planen Sie, das Basisjahr freiwillig zu wiederholen, ohne dass die Basispr¨¹fung unmittelbar nach dem zweiten Semester abgelegt wird, ist die Einschreibung in ein Urlaubsemester nicht zu empfehlen.

Ein Gesuch um Basispr¨¹fung-Fristverl?ngerung kann nur einmal und nur nach der erstmaligen Absolvierung des Basisjahres bei der Pr¨¹fungsplanstelle eingereicht werden.
Dies gilt nicht f¨¹r Studierende, die die aufgeteilte Basispr¨¹fung absolvieren.

Studierende mit bestandener Basispr¨¹fung

Nach Absolvierung der Basispr¨¹fung sind in der Regel maximal zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester m?glich.

Studierende mit ausl?ndischem Bachelor-Abschluss, die gem?ss Zulassungsentscheid zugelassen worden sind, k?nnen im ersten Semester kein Urlaubssemester beantragen.

Eine Ausnahme kann auf Gesuch hin gew?hrt werden, wenn es sich um ein obligatorisches Praktikum handelt. Dies muss vom zust?ndigen Studiensekretariat best?tigt werden.

Das vollst?ndige Gesuch muss bis sp?testens Ende der vierten Semesterwoche per E-Mail bei der Kanzlei () eintreffen.

Beurlaubte Studierende bleiben immatrikuliert.

Regul?re Einschreibefrist

Die Semestereinschreibung muss innerhalb der regul?ren Einschreibe??frist in myStudies vorgenommen werden. W?hlen Sie im Einschreibefenster die Option ?Urlaub beantragen?.

Bei Versp?tung wird eine Geb¨¹hr von CHF 50.00 erhoben. Wer sich trotz erfolgter Mahnung nicht einschreibt, wird exmatrikuliert.

Nach erfolgter Einschreibung steht die Immatrikulationsbest?tigung (mit Urlaubsvermerk) f¨¹r eine gewisse Zeit auf myStudies zum Download bereit. Wir empfehlen, dass Sie sich die Immatrikulationsbest?tigung f¨¹r den zuk¨¹nftigen Gebrauch umgehend abspeichern!

Falls Sie finanzielle Unterst¨¹tzung (Stipendien, Kindergeld etc.) erhalten, kl?ren Sie mit der Beh?rde vorg?ngig ab, ob die Unterst¨¹tzung auch w?hrend des Urlaubsemesters gew?hrt wird.

Wer sein Studium ab- oder unterbrechen will, beachte die Informationen unter Austritt/Exmatrikulation

Kein Schulgeld

Beurlaubte Studierende bezahlen kein Schulgeld, sondern nur die obligatorischen Semesterbeitr?ge von total CHF 74.00 und allf?llige freiwillige Semesterbeitr?ge.

ETH-Karte

Die ETH-Karte bleibt w?hrend des Urlaubs g¨¹ltig.

Sie k?nnen w?hrend des Urlaubssemesters Lerneinheiten belegen.

Geb¨¹hren

Pro belegte Semesterwochenstunde werden CHF 60.00 in Rechnung gestellt.  

Maximalbetrag:

  • CHF 730.00

Umfangreiche Lerneinheiten und Arbeiten

Wer mehr als 11 -12 Semesterwochenstunden belegt (z.B. Wahlfach- oder Semesterarbeit/en), schreibt sich am besten in ein regul?res Semester ein. Denn bei solcher Belegung wird das ganze Schulgeld in Rechnung gestellt. Beachten Sie daher im Vorlesungsverzeichnis den ?Umfang? der Lerneinheit/Arbeit.

Bachelor- / Master-Arbeit

F¨¹r die Bachelor- bzw. Master-Arbeit wird das ganze Schulgeld f?llig. Die Arbeit muss daher in einem regul?ren Semester belegt werden, und zwar in demjenigen Semester, in dem die Arbeit mehrheitlich durchgef¨¹hrt wird.

Leistungskontrollen

Leistungskontrollen ablegen ist grunds?tzlich m?glich.

Kurse am Sprachenzentrum oder Module an der UZH

Wer am Sprachenzentrum Kurse besuchen oder beispielsweise an der Universit?t Z¨¹rich Module belegen m?chte, muss regul?r eingeschrieben sein.

Der Diplomantrag kann auch im Urlaubssemester gestellt werden.

Studierende, die wegen Krankheit, Unfall, Milit?rdienst, Todesfall im engsten Familienkreis oder anderen Gr¨¹nden dem Unterricht mehr als eine Woche fernbleiben m¨¹ssen, kl?ren dies direkt mit den betroffenen Dozierenden.

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